Videokonferenz von Landrat Dr. Kai Zwicker mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Kreis Borken - Vorsorgemaßnahmen für den Fall einer Energiemangellage erörtert - Kommunale Familie spart bereits jetzt ein

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Über den aktuellen Stand bei den Vorsorgemaßnahmen für den Fall einer Energiemangellage haben sich jetzt die Verwaltungsspitzen von Kreis sowie Städten und Gemeinden im Rahmen einer Videokonferenz ausgetauscht. Eingeladen dazu hatte Landrat Dr. Kai Zwicker. "Wir wollen als kommunale Familie unseren Beitrag leisten und sparen bereits jetzt", hieß es in der Runde. Zudem werde ganz konkret geprüft, wo weitere Einsparungen möglich sind. "So können wir alle unseren Teil dazu beitragen, einer Energiemangellage entgegenzuwirken", betonten die Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer. Einspartipps für die Bevölkerung hat die Kreisverwaltung Borken zudem im Internet unter https://www.kreis-borken.de/energiespartipps zusammengestellt.

In der Videokonferenz wurden zunächst die bislang in den Kommunen vorgesehenen Maßnahmen zur Energieeinsparung vorgestellt. Dazu zählen beispielsweise die Reduzierung der Außenbeleuchtung in den Bereichen, in denen keine Sicherheitsbedenken bestehen, die Umstellung der Beleuchtung auf LED-Technik sowie das Absenken der Raumtemperaturen in den Büros. Für anstehende öffentliche Veranstaltungen sollen Konzepte für eine jeweils möglichst energiesparende Beleuchtung entwickelt werden. Welche Regelungen insbesondere für die Duschräume in Turnhallen gelten, wird aktuell vielerorts zwischen den Kommunen und den Sportvereinen abgestimmt. Bei ihrem Vorgehen richten sich die Behörden nach den zuletzt in Kraft getretenen Energieeinsparverordnungen. Ein ganzes Bündel von Maßnahmen soll dazu dienen, den Energieverbrauch zu drücken.

Für den Fall eines großflächigen Stromausfalls sollen in allen Städten und Gemeinden im Kreisgebiet Notfallinfopunkte (NIP) eingerichtet werden, deren Standorte derzeit in allen Kommunen festgelegt werden. Kreisweit wird es dazu im Oktober konkrete Informationen geben. Erläutert wurden auch die behördlichen Kommunikationsstränge für den Fall, dass die Telefonverbindungen ausfallen. Digitalfunk wird – soweit dann noch möglich – von Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr und Hilfsorganisationen genutzt. Überdies soll auf die Möglichkeiten der Satellitenkommunikation zurückgegriffen werden.

"Zwischen den Jahren", also vom 27. bis zum 30. Dezember 2022, wollen die Behörden je nach Situation vor Ort schließen bzw. die Öffnungszeiten reduzieren, erklärten die Konferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer abschließend. Geprüft werde nun jeweils, welche Verwaltungsbereiche allerdings zwingend besetzt sein müssten.